Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B

TrustFokus UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Baustraße 9

19061 Schwerin

E-Mail: info@trustfokus.de

Vertreten durch die Geschäftsführer: Till Schmidt-Sibeth, Robin Hilscher

Stand: 05.2026

Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht Vertragspartner.

§ 1 Geltungsbereich / Unternehmergeschäft

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der TrustFokus UG (haftungsbeschränkt) i.G. („TrustFokus“) gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber“).

2. TrustFokus erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

3. Der Auftraggeber bestätigt im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und nicht als Verbraucher handelt.

4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TrustFokus ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

5. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in ausdrücklich einbezogenen Anlagen gehen diesen AGB vor.

6. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von TrustFokus.

§ 2 Vertragsgrundlagen / Rangfolge

1. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein von beiden Parteien unterzeichneter Einzelvertrag, eine Leistungsvereinbarung oder eine Auftragsbestätigung.

2. Vertragsbestandteile können insbesondere sein:

1. Einzelvertrag / Leistungsvereinbarung / Auftragsbestätigung,

2. Anlage A – Kontozugriff / Vollmacht / Referenzen,

3. Anlage B – Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, soweit einschlägig,

4. Anlage C – Leistungsbeschreibung / Vergütung / Zusatzleistungen,

5. diese AGB.

3. Im Fall von Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:

1. Einzelvertrag / Leistungsvereinbarung / Auftragsbestätigung,

2. ausdrücklich vereinbarte Anlagen,

3. diese AGB.

4. Die AGB werden in der im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung bezeichneten Fassung einbezogen. Der Auftraggeber bestätigt dort, dass er die AGB vor Vertragsschluss über die Website von TrustFokus abrufen, speichern und als Vertragsbestandteil akzeptieren konnte.

5. TrustFokus archiviert die jeweils verwendete AGB-Fassung intern mit Stand-Datum. Auf Anfrage stellt TrustFokus dem Auftraggeber die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung in Textform zur Verfügung.

§ 3 Vertragsschluss / Form von Erklärungen

1. Ein Vertrag kommt nur durch Unterzeichnung des Einzelvertrags bzw. der Leistungsvereinbarung durch beide Parteien oder durch Annahme einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.

2. Die Unterzeichnung kann handschriftlich, durch eingescannte Unterschrift, als signierte PDF oder durch eine von den Parteien akzeptierte elektronische Signatur erfolgen.

3. Ein Vertragsschluss allein durch Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

4. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Vertragsschluss nur, soweit sie im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in Textform dokumentiert sind. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

5. Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Mängelanzeigen, Freigaben, Fristsetzungen, Vertragsänderungen und Widerrufe von Freigaben, bedürfen der Textform. E-Mail genügt, sofern sie an die im Vertrag benannte Kontaktadresse gerichtet ist. Gesetzlich strengere Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 4 Leistungsgrundsätze / keine Erfolgsgarantie

1. TrustFokus erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig nach Maßgabe des Einzelvertrags, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung und der vereinbarten Anlagen.

2. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist, erbringt TrustFokus Dienstleistungen. Geschuldet ist dann die vereinbarte Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder plattformbezogener Erfolg.

3. TrustFokus übernimmt keine Garantie für:

1. bestimmte Platzierungen bei Google, Google Maps, Apple Karten, Bing oder sonstigen Plattformen,

2. bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Anfragen, Leads, Umsätze oder Conversion-Rates,

3. bestimmte Anzeigenpositionen, Klickpreise, CPC, CPA, ROAS oder Werbeergebnisse,

4. Freischaltungen, Veröffentlichungen, Indexierungen oder dauerhafte Sichtbarkeit,

5. Entfernung, Löschung, Ausblendung oder Einschränkung von Bewertungen,

6. Entscheidungen, Prüfungen, Sperrungen oder Richtlinienänderungen durch Plattformbetreiber.

4. Plattformen und Drittanbieter, insbesondere Google, Apple, Bing, Meta, Anzeigenplattformen, Branchenverzeichnisse, Hosting-, Kommunikations- und sonstige technische Dienstleister, handeln außerhalb des bestimmenden Einflussbereichs von TrustFokus.

5. Änderungen von Plattformregeln, Algorithmen, Verifizierungsprozessen, Anzeigenrichtlinien, technischen Schnittstellen, Funktionen oder Produktbedingungen stellen keinen Mangel der Leistung von TrustFokus dar, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

6. TrustFokus bleibt für eigene schuldhafte Bearbeitungs-, Umsetzungs- oder Übertragungsfehler nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.

§ 5 Leistungsbereiche

1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung und Anlage C.

2. Nur die dort ausdrücklich ausgewählten oder beschriebenen Leistungen sind geschuldet.

3. Nicht ausgewählte oder nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

4. Leistungen im Bereich Telefonassistenz, KI-Telefonbot, Voicebot, Telefonaufzeichnung oder Bot-Betrieb sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden nicht geschuldet, sofern sie nicht in einem gesonderten Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.

§ 5.1 Google-Unternehmensprofil / Local SEO

1. TrustFokus unterstützt den Auftraggeber bei der Analyse, Einrichtung, Übernahme, Optimierung und Betreuung von Google-Unternehmensprofilen.

2. Je nach Beauftragung können insbesondere umfasst sein:

1. SEO- und Wettbewerbsanalyse im lokalen Umfeld,

2. Analyse der aktuellen Sichtbarkeit bei relevanten Suchanfragen,

3. strategische Ausrichtung des Google-Unternehmensprofils,

4. Einrichtung oder Übernahme des Google-Unternehmensprofils,

5. Optimierung von Unternehmensdaten,

6. Pflege von Bildern, Beiträgen und Profilinhalten,

7. organisatorische Reputationspflege nach Maßgabe von § 5.3,

8. Nachsteuerung während einer vereinbarten Optimierungsphase,

9. ergänzende lokale Signale über Branchenverzeichnisse.

3. Website-SEO, technische Website-Optimierung, Website-Erstellung oder laufende Website-Betreuung sind nicht Bestandteil dieser Leistung, sofern sie nicht ausdrücklich im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurden.

4. Die Leistung ist eine Dienstleistung, soweit nicht ausdrücklich ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart ist. Ein bestimmtes Ranking, eine bestimmte Platzierung, eine bestimmte Sichtbarkeit oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

5. Google-Beiträge und sonstige Profilinhalte darf TrustFokus nur dann ohne vorherige Einzelfreigabe veröffentlichen, wenn dies im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so vereinbart ist. Andernfalls erfolgt eine Veröffentlichung erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.

6. Bewertungsantworten darf TrustFokus nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen.

7. Der Auftraggeber bleibt für Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Unternehmensdaten, Inhalte, Bilder, Angaben, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibungen und sonstigen Profilinhalte verantwortlich. TrustFokus ist für eigene schuldhafte Umsetzungs- oder Übertragungsfehler verantwortlich.

8. Sperrungen, Ablehnungen, Verifizierungsanforderungen, Prüfungen, Rankingänderungen oder sonstige Maßnahmen von Google liegen außerhalb des bestimmenden Einflussbereichs von TrustFokus, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 5.2 Apple Karten, Bing und Branchenverzeichnisse

1. Soweit beauftragt, unterstützt TrustFokus bei der Einrichtung, Pflege oder Vereinheitlichung von Unternehmensdaten auf Apple Karten, Bing und ergänzenden Branchenverzeichnissen.

2. Geschuldet ist die vereinbarte Einrichtung, Pflege oder Datenübermittlung.

3. Nicht geschuldet ist eine bestimmte Veröffentlichung, Platzierung, Auffindbarkeit, Indexierung oder dauerhafte Verfügbarkeit auf Drittplattformen.

4. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unternehmensdaten vollständig, richtig und aktuell bereit.

5. Änderungen, Ablehnungen, Prüfungen, Sperrungen oder Löschungen durch Drittplattformen liegen außerhalb des bestimmenden Einflussbereichs von TrustFokus, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 5.3 Bewertungen und Reputation

1. Soweit beauftragt, unterstützt TrustFokus den Auftraggeber bei organisatorischen und kommunikativen Maßnahmen zur Bewertungsaktivierung und Reputationspflege.

2. Je nach Beauftragung können insbesondere umfasst sein:

1. Bewertungskarten mit QR-Code,

2. QR-Code-Aufsteller,

3. Bewertungslinks,

4. Vorlagen zur Ansprache von Bestandskunden,

5. organisatorische Hinweise zur Bewertungsansprache im Betrieb,

6. Entwürfe für sachliche Bewertungsantworten nach Vorgabe und Freigabe des Auftraggebers,

7. technische oder organisatorische Unterstützung bei der Übermittlung von vom Auftraggeber bereitgestellten und freigegebenen Informationen an Plattformen.

3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Bewertungen nur von echten Kunden, Patienten, Gästen, Mandanten oder sonstigen tatsächlichen Geschäftskontakten auf Grundlage tatsächlicher Erfahrungen eingeholt werden. TrustFokus unterstützt keine gekauften, fingierten, manipulierten, irreführenden oder unzulässig incentivierten Bewertungen.

4. TrustFokus schuldet keine bestimmte Anzahl neuer Bewertungen, keine bestimmte Durchschnittsbewertung und keine Entfernung, Löschung, Einschränkung oder Ausblendung negativer Bewertungen.

5. TrustFokus nimmt keine rechtliche Einzelfallprüfung von Bewertungen vor, bewertet Bewertungen nicht als rechtswidrig, unzulässig oder löschungsfähig und erbringt keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung.

6. Die Entscheidung, ob und mit welcher Begründung eine Bewertung beanstandet oder ein Löschantrag gestellt wird, trifft ausschließlich der Auftraggeber auf eigener Grundlage oder nach anwaltlicher Beratung.

7. Eine Übermittlung an Plattformen erfolgt nur, wenn der Auftraggeber die konkreten tatsächlichen Angaben, die gewünschte Begründung und die Freigabe in Textform bereitgestellt hat. TrustFokus handelt dabei ausschließlich organisatorisch oder technisch nach Weisung des Auftraggebers, soweit die Funktionen und Regeln der jeweiligen Plattform dies zulassen.

8. TrustFokus darf auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten tatsächlichen Angaben einen sachlichen, plattformbezogenen Textentwurf vorbereiten. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche, tatsächliche und rechtliche Freigabe verantwortlich.

9. Die Entscheidung über Löschung, Einschränkung, Ausblendung oder Fortbestand einer Bewertung trifft ausschließlich die jeweilige Plattform. TrustFokus übernimmt hierfür keine Garantie.

10. Bewertungen, Bewertungsantworten, Beanstandungen oder sonstige Reputationsmaßnahmen werden nur veröffentlicht oder übermittelt, wenn die hierfür erforderliche Freigabe des Auftraggebers vorliegt.

§ 5.4 360°-Fotografien und virtuelle Rundgänge

1. Soweit beauftragt, erstellt TrustFokus 360°-Fotografien und virtuelle Rundgänge für Geschäftsräume oder Standorte des Auftraggebers.

2. Je nach Beauftragung können insbesondere umfasst sein:

1. Vor-Ort-Aufnahme,

2. professionelle Aufbereitung,

3. Erstellung eines virtuellen Rundgangs,

4. Veröffentlichung bei Google,

5. Verknüpfung im Google-Unternehmensprofil,

6. Sharing-Links,

7. Website-Embed, wenn gewünscht und technisch möglich.

3. Diese Leistung ist, soweit ein konkretes abnahmefähiges Arbeitsergebnis geschuldet wird, eine Werkleistung.

4. Der konkrete Umfang, insbesondere Fläche, Anzahl der Bereiche, mehrere Etagen, getrennte Bereiche, mehrere Standorte, Sonderzeiten, Website-Einbindung und Zusatzaufwände, ergibt sich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung und Anlage C.

5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die aufzunehmenden Räume zum vereinbarten Termin zugänglich, sauber, aufgeräumt, repräsentativ und frei von Hindernissen sind.

6. Der Auftraggeber stellt organisatorisch sicher, dass keine unbeteiligten Personen erkennbar aufgenommen werden und keine sensiblen Informationen sichtbar sind.

7. Der Auftraggeber ist für erforderliche Zustimmungserklärungen, Hausrechtsfreigaben, Eigentümer-/Vermieterfreigaben und sonstige Rechte Dritter verantwortlich.

8. Sind Personen auf Aufnahmen sichtbar, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Einwilligungen und Informationen verantwortlich, soweit TrustFokus die Sichtbarkeit dieser Personen nicht zu vertreten hat.

9. Eine Verpixelung oder Entfernung sichtbarer Personen erfolgt nur gegen gesonderte Beauftragung und Vergütung, sofern technisch möglich.

10. Sind Räume am Aufnahmetag nicht vorbereitet, nicht zugänglich oder nicht wie vereinbart nutzbar, darf TrustFokus Wartezeiten, Zusatztermine und Mehraufwand gesondert berechnen, soweit TrustFokus den Auftraggeber zuvor auf die erforderliche Mitwirkung hingewiesen hat oder der Mehraufwand für den Auftraggeber erkennbar war.

11. Veröffentlichungen bei Google oder anderen Plattformen stehen unter dem Vorbehalt der technischen Möglichkeiten und Plattformregeln. Eine dauerhafte Veröffentlichung, eine bestimmte Darstellung oder eine unveränderte Verfügbarkeit wird nicht garantiert, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

12. Rohdaten, unbearbeitete Dateien, Projektdateien oder offene Bearbeitungsdateien werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13. Der Auftraggeber darf 360°-Fotos und virtuelle Rundgänge im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte nach § 17 verwenden und an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung für fremde Geschäftszwecke bedarf der vorherigen Zustimmung von TrustFokus.

§ 5.5 Google Ads / bezahlte Sichtbarkeit

1. Soweit beauftragt, unterstützt TrustFokus den Auftraggeber bei der Einrichtung, Übernahme, Betreuung und Optimierung lokaler Google-Ads-Kampagnen.

2. Je nach Beauftragung können insbesondere umfasst sein:

1. Einrichtung oder Übernahme eines Google-Ads-Kontos,

2. Keyword- und Suchintention-Auswahl nach Region und Leistung,

3. Strukturierung lokaler Standardkampagnen,

4. Einrichtung von Standortbezug und Ausspielungsradius,

5. Verknüpfung mit dem Google-Unternehmensprofil,

6. Erstellung erster Anzeigen und Anzeigenerweiterungen,

7. Einrichtung relevanter Kontaktziele,

8. Ausschluss irrelevanter Suchanfragen,

9. laufende Prüfung und Optimierung.

3. Die Einrichtung einer Kampagne kann eine abnahmefähige Werkleistung sein. Die laufende Betreuung, Optimierung und Auswertung von Kampagnen ist eine Dienstleistung.

4. Der Auftraggeber ist Vertragspartner bzw. Nutzer des jeweiligen Google-Ads-Kontos, sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

5. Werbebudget und Agenturvergütung sind voneinander zu unterscheiden. Soweit der Auftraggeber Werbebudget an TrustFokus zahlt, ist dieses zweckgebunden für die vereinbarte Kampagne vorgesehen und wird nicht als zusätzliche Betreuungsvergütung von TrustFokus behandelt.

6. TrustFokus setzt das Werbebudget im vereinbarten Umfang für die jeweilige Kampagne ein, soweit die jeweilige Plattform die Kampagne, Anzeigen, Zielseiten, Konten und Zahlungsmittel freigibt und technisch zulässt.

7. Fremdkosten und zusätzliche Budgets werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers ausgelöst.

8. Kommt es durch Sperrungen, Ablehnungen, Verifizierungen, technische Störungen oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von TrustFokus dazu, dass Werbebudget nicht wie geplant eingesetzt werden kann, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Eine Garantie für vollständige Ausspielung innerhalb eines bestimmten Zeitraums besteht nicht.

9. Soweit Werbebudget bis zum Ende des vereinbarten Kampagnenzeitraums aus Gründen, die TrustFokus nicht zu vertreten hat, nicht eingesetzt werden kann, wird das nicht verbrauchte Budget nach Wahl des Auftraggebers auf einen späteren Kampagnenzeitraum übertragen, mit fälligen und nicht berechtigt bestrittenen Forderungen von TrustFokus verrechnet oder nach Vertragsende erstattet. Die Erstattung erfolgt abzüglich bereits angefallener, dem Auftraggeber zuordenbarer Plattformkosten, Gebühren, Rückbelastungen oder sonstiger freigegebener Fremdkosten.

10. Übt der Auftraggeber sein Wahlrecht nach Aufforderung durch TrustFokus nicht innerhalb von 14 Tagen in Textform aus, darf TrustFokus das nicht verbrauchte Budget zunächst für bis zu 3 Monate projektbezogen zurückstellen. Danach wird es erstattet oder mit fälligen und nicht berechtigt bestrittenen Forderungen von TrustFokus verrechnet.

11. Nicht verbrauchtes Werbebudget wird nicht verzinst.

12. TrustFokus stellt dem Auftraggeber auf Anfrage eine nachvollziehbare Übersicht über den Einsatz des Werbebudgets und verfügbare Plattformnachweise zur Verfügung.

13. TrustFokus schuldet keine bestimmte Anzeigenposition, keine bestimmten Klickpreise, keine bestimmte Anzahl an Anrufen, Anfragen, Leads, Bewerbungen, Verkäufen oder Umsätzen.

14. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für beworbene Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten, Aussagen, Zielseiten, rechtliche Pflichtangaben, Branchenanforderungen und Freigaben.

15. Ablehnungen, Einschränkungen, Sperrungen, Prüfungen, Verifizierungen oder Richtlinienentscheidungen durch Google oder andere Plattformen liegen außerhalb des bestimmenden Einflussbereichs von TrustFokus, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 5.6 Laufende Betreuung

1. Laufende Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als wiederkehrende Leistung vereinbart sind.

2. Je nach Beauftragung können laufende Leistungen insbesondere umfassen:

1. Profilbetreuung,

2. Pflege zentraler Profildaten,

3. Reaktion auf neue Bewertungen nach Freigabe des Auftraggebers,

4. Google-Beiträge im vereinbarten Umfang,

5. laufende Bild- und Profilanpassung,

6. laufende Ads-Betreuung,

7. monatliche Prüfung und Nachsteuerung,

8. Standard-Auswertung.

3. Laufende Betreuung ist eine Dienstleistung. Geschuldet ist die vereinbarte Tätigkeit innerhalb des vereinbarten Umfangs, nicht ein bestimmter Erfolg.

4. Umfang, Taktung, Anzahl von Beiträgen, Profilen, Kampagnen, Standorten, Reports oder sonstigen wiederkehrenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung oder Anlage C.

5. Laufende Leistungen können monatlich, mit Mindestlaufzeit oder mit fester Laufzeit vereinbart werden. Maßgeblich ist der Einzelvertrag, die Leistungsvereinbarung oder die Auftragsbestätigung.

6. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen, zusätzliche Standorte, zusätzliche Kampagnen, Sonderaktionen, saisonale Kampagnen, feste Jour-fixe-Termine oder individuelle Sonderumsetzungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.

§ 5.7 Exklusive Betreuung / Marktführer-Paket

1. Eine exklusive Betreuung oder ein Marktführer-Paket wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung vereinbart ist.

2. Je nach Beauftragung können insbesondere umfasst sein:

1. vertiefte Wettbewerbsanalyse,

2. individueller Maßnahmenplan,

3. laufende Sichtbarkeits- und Reputationssteuerung im vereinbarten Umfang,

4. regionale Exklusivität nach Beauftragung in Textform.

3. Branche, Region, Laufzeit und Umfang der Exklusivität müssen im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung konkret bezeichnet werden.

4. Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung in Textform nimmt TrustFokus in derselben ausdrücklich vereinbarten Branche und Region keine weiteren Neukunden an, soweit dies im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so geregelt ist.

5. Frühere Projekte, Bestandskunden, verbundene Unternehmen von Bestandskunden oder Leistungen vor Beginn der Exklusivität bleiben unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Auch bei exklusiver Betreuung oder einem Marktführer-Paket schuldet TrustFokus keine Marktführerschaft, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte Sichtbarkeit und keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt alle zur Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.

2. Hierzu gehören insbesondere:

1. vollständige und richtige Unternehmensdaten,

2. Logos, Bilder, Texte und sonstige Inhalte,

3. Freigaben für Veröffentlichungen,

4. Zugriff auf Google-Unternehmensprofile,

5. Zugriff auf Google Ads, soweit beauftragt,

6. Zugriff auf Apple Karten, Bing, Branchenverzeichnisse oder andere Plattformen, soweit beauftragt,

7. Ansprechpartner für operative Abstimmungen,

8. Freigaben bei 360°-Aufnahmen,

9. Freigaben für Werbebudgets und Fremdkosten.

3. Standard ist rollenbasierter Zugriff durch Einladung als Inhaber, Administrator, Manager oder vergleichbare Rolle. Eine dauerhafte Passwortweitergabe ist nicht geschuldet und soll vermieden werden.

4. TrustFokus speichert keine Passwörter dauerhaft.

5. Soweit eine Anmeldung im Kundenkonto technisch zwingend erforderlich ist, erfolgt dies nur nach vorheriger Abstimmung.

6. Der Auftraggeber kann eine begleitete Remote-Session verlangen, wenn dies für die Zugriffseinrichtung erforderlich ist.

7. Notwendige Freigaben oder Bestätigungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach Aufforderung zu erteilen, sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

8. Bei zeitkritischen Vorgängen hat der Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden zu reagieren, wenn TrustFokus hierauf ausdrücklich hinweist und die Anfrage an den vereinbarten Kommunikationskanal richtet.

9. Unterbleiben Mitwirkung, Zugriff, Freigabe oder Zahlung fälliger und nicht berechtigt bestrittener Beträge, darf TrustFokus die Leistungserbringung nach vorherigem Hinweis aussetzen, soweit die Leistung dadurch nicht oder nicht sinnvoll erbracht werden kann.

10. Verzögerungen, Mehraufwand, Zusatztermine, Wartezeiten oder Zusatzkosten, die durch fehlende, verspätete oder mangelhafte Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber, soweit TrustFokus ihn auf die erforderliche Mitwirkung hingewiesen hat oder die Mitwirkungspflicht für den Auftraggeber erkennbar war. Zusatzaufwand wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 7 Kommunikation

1. Die Hauptkommunikation erfolgt per E-Mail, sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

2. WhatsApp Business darf nur für organisatorische Abstimmungen genutzt werden, insbesondere Terminabsprachen und kurze Rückfragen zur Durchführung.

3. Über WhatsApp werden keine Passwörter, Zugangsdaten, personenbezogenen Kundendaten, sensiblen Inhalte oder vertraulichen Dokumente übermittelt.

4. Der Auftraggeber kann WhatsApp-Kommunikation jederzeit untersagen. In diesem Fall erfolgt die Kommunikation per E-Mail oder Telefon.

5. Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Mängelanzeigen, Freigaben, Fristsetzungen und Vertragsänderungen, erfolgen in Textform. E-Mail genügt, sofern sie an die im Vertrag benannte Kontaktadresse gerichtet ist.

§ 8 Kontozugriff / Vollmacht / Zugriffsentzug

1. Der Auftraggeber autorisiert TrustFokus, im Rahmen der vereinbarten Leistungen in den vom Auftraggeber freigegebenen Plattformen, Konten und Systemen tätig zu werden.

2. Dies betrifft insbesondere:

1. Google-Unternehmensprofile,

2. Google Ads,

3. Apple Karten,

4. Bing,

5. Branchenverzeichnisse,

6. Bewertungsplattformen,

7. sonstige im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in Anlage A freigegebene Plattformen.

3. TrustFokus wird nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen, der erteilten Freigaben und der technisch eingeräumten Berechtigungen tätig.

4. Details zu Zugriff, Bevollmächtigung, Kontoerstellung, Übergabe, Widerruf und Referenz-/Datenoptionen können im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in Anlage A geregelt werden.

5. Der Auftraggeber kann Vollmachten oder Zugriffe jederzeit entziehen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass dadurch die Leistungserbringung eingeschränkt oder unmöglich werden kann.

6. Ein Zugriffsentzug ersetzt keine Kündigung. Vergütungsansprüche für bereits erbrachte Leistungen, laufende Vertragszeiträume, vereinbarte Laufzeiten, freigegebene Fremdkosten und bereits entstandene Zusatzaufwände bleiben unberührt.

7. Nach Vertragsende entfernt TrustFokus seine operativen Zugriffe, sofern nicht im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in Anlage A ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Ist ausdrücklich vereinbart, dass TrustFokus nach Vertragsende weiterhin als Manager oder in einer vergleichbaren beschränkten Rolle in projektbezogenen Google-Profilen oder sonstigen projektbezogenen Plattformen eingebunden bleibt, ist dieser Zugriff ausschließlich für vereinbarte Nachweis-, Status-, Übergabe-, Dokumentations- oder Referenzzwecke zulässig.

9. Ein fortbestehender Managerzugriff nach Vertragsende berechtigt TrustFokus nicht zu laufender Betreuung, laufender Überwachung, inhaltlichen Änderungen, Veröffentlichungen, Kampagnensteuerung, Budgeteinsatz, Reaktion auf Bewertungen oder sonstigen operativen Maßnahmen, sofern diese nicht gesondert beauftragt wurden.

10. TrustFokus wird nach Vertragsende keine Änderungen in Kundenkonten oder Profilen vornehmen, es sei denn, der Auftraggeber weist TrustFokus hierzu ausdrücklich in Textform an oder die Änderung ist zur Entfernung eigener Zugriffe, zur technischen Übergabe oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.

11. Der Auftraggeber kann einen fortbestehenden Managerzugriff jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen oder TrustFokus selbst aus dem jeweiligen Konto entfernen.

12. Nach einem Widerruf entfernt TrustFokus den betroffenen Zugriff innerhalb angemessener Frist, soweit TrustFokus hierzu technisch in der Lage ist. Entfernt der Auftraggeber TrustFokus selbst aus dem Konto, endet die Zugriffsmöglichkeit unmittelbar.

13. Eine Pflicht von TrustFokus zur laufenden Kontrolle, Sicherung, Überwachung oder Pflege von Konten nach Vertragsende besteht nicht.

§ 9 Rechtmäßigkeit von Inhalten / keine Rechtsberatung

1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Angaben, Daten, Bilder, Logos, Texte, Bewertungen, Werbeaussagen, Zielseiten, Preise und sonstigen Materialien.

2. TrustFokus ist für eigene schuldhafte Bearbeitungs-, Umsetzungs- oder Übertragungsfehler nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.

3. Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle für die bereitgestellten oder freigegebenen Materialien erforderlichen Rechte und Freigaben verfügt.

4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung von:

1. Markenrechten,

2. Urheberrechten,

3. Persönlichkeitsrechten,

4. Datenschutzpflichten,

5. Wettbewerbsrecht,

6. Plattformrichtlinien,

7. branchenspezifischen Informations- und Zulassungspflichten.

5. TrustFokus prüft Kundendaten, Kundeninhalte und Kundenvorgaben nicht rechtlich.

6. TrustFokus erbringt keine Rechtsberatung.

7. Gibt der Auftraggeber Inhalte, Anzeigen, Beiträge, Bewertungsantworten, Fotos, Rundgänge oder sonstige Materialien frei, darf TrustFokus davon ausgehen, dass die Freigabe rechtlich und tatsächlich erteilt ist, sofern TrustFokus keine offensichtlichen gegenteiligen Anhaltspunkte bekannt sind.

§ 10 Datenschutz / Auftragsverarbeitung

1. Beide Parteien beachten die jeweils für sie geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Soweit TrustFokus personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung kann als Anlage B Bestandteil des Vertrags sein.

3. Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, soweit TrustFokus personenbezogene Daten nach Weisung des Auftraggebers verarbeitet. Dies betrifft insbesondere Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Betroffenenrechte und die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Daten.

4. TrustFokus verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen des Vertrags, der dokumentierten Weisungen des Auftraggebers und der vereinbarten Zwecke, soweit keine eigene gesetzliche Pflicht oder eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit besteht.

5. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter und Tools, die für eine Auftragsverarbeitung relevant sind, ergeben sich aus Anlage B. Die Tool-Liste ist auf tatsächlich eingesetzte Systeme zu beschränken und bei Änderungen nach Maßgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu aktualisieren.

6. Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Dokumentationszwecke oder abweichenden Weisungen bestehen.

7. Projektbezogene Dokumentation, insbesondere Arbeitsnachweise, Änderungsprotokolle, Freigaben, Statusnachweise und projektbezogene Kommunikation, darf TrustFokus bis zu 24 Monate nach Vertragsende aufbewahren, soweit dies für Nachweis-, Abwehr- oder Dokumentationszwecke erforderlich ist.

8. Soweit der Auftraggeber Option R gewählt hat, darf TrustFokus ausgewählte Referenzmaterialien nach Maßgabe der Referenzregelung speichern und nutzen.

9. Soweit der Auftraggeber einen fortbestehenden Zugriff nach § 8 oder Anlage A freigibt, erfolgt dieser Zugriff ausschließlich im dort geregelten Umfang und zu den dort genannten Zwecken.

§ 11 Termine und Fristen

1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2. Unverbindliche Zeitangaben sind Planungswerte.

3. Fristen verlängern sich angemessen, wenn:

1. der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt,

2. Freigaben fehlen,

3. Zugänge fehlen,

4. Drittplattformen nicht verfügbar sind,

5. Verifizierungen oder Prüfungen durch Plattformen ausstehen,

6. höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von TrustFokus eintreten.

4. TrustFokus haftet nicht für Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, fehlenden Freigaben, fehlenden Zugängen oder Entscheidungen Dritter beruhen, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

§ 12 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Fremdkosten / Anfahrt

1. Vergütung, Preise, Pakete, Zahlungsweise und Zusatzaufwände ergeben sich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung und Anlage C.

2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3. Sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gilt:

1. einmalige Leistungen werden zu 100 % im Voraus abgerechnet,

2. monatliche Leistungen werden im Voraus abgerechnet,

3. Zusatzaufwand wird mit 95,00 EUR netto pro Stunde abgerechnet,

4. Fremdkosten und Werbebudgets werden nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers ausgelöst.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.

5. TrustFokus kann fällige Zahlungen per SEPA-Lastschrift einziehen, wenn der Auftraggeber ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

6. Art des Mandats, Mandatsreferenz, Gläubiger-Identifikationsnummer, Vorabinformation und Einzugstermine ergeben sich aus dem SEPA-Mandat, der Rechnung oder einer gesonderten Vereinbarung.

7. Der Auftraggeber sorgt bei erteiltem Lastschriftmandat für ausreichende Kontodeckung.

8. Kosten einer Rücklastschrift, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber.

9. Bei Zahlungsverzug ist TrustFokus nach vorherigem Hinweis berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung fälliger und nicht berechtigt bestrittener Beträge auszusetzen, soweit die Aussetzung für TrustFokus zumutbar ist und die Leistung dadurch nicht oder nicht sinnvoll erbracht werden kann.

10. Die Aussetzung der Leistung entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht für vereinbarte Leistungen, Laufzeiten, bereits entstandene Vergütungen, freigegebene Fremdkosten und bereits entstandene Zusatzaufwände.

11. Eine pauschale Wiederaufnahmegebühr wird nicht erhoben.

12. Fremdkosten, insbesondere Plattformkosten, Werbebudgets, Druckkosten, Hardware, Gebühren oder sonstige Drittanbieterleistungen, trägt der Auftraggeber, wenn sie im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung, in der Auftragsbestätigung oder in Anlage C enthalten oder vor Auslösung freigegeben wurden.

13. Für Vor-Ort-Termine gilt, sofern im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist: Im Umkreis von 30 km einfache Strecke um Schwerin ist die Anfahrt inklusive. Für Entfernungen über 30 km einfache Strecke werden die übersteigenden Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Berechnungsgrundlage ist Google Maps, kürzeste fahrbare Route, vom Sitz von TrustFokus zum Leistungsort. Abgerechnet werden 0,65 EUR netto pro Kilometer zuzüglich notwendiger Park- und Mautkosten gegen Nachweis.

14. TrustFokus kann Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückbehalten und Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung nur widerruflich gestatten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 13 Aufrechnung / Zurückbehaltung

1. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen.

2. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

§ 14 Abnahme abnahmefähiger Leistungen

1. Soweit TrustFokus abnahmefähige Werkleistungen erbringt, insbesondere 360°-Rundgänge, Setups, Konfigurationen, Lieferung von Assets oder vergleichbare Arbeitsergebnisse, fordert TrustFokus den Auftraggeber nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf.

2. Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich nach Zugang der Abnahmeaufforderung.

3. Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von 7 Werktagen ab Zugang der Abnahmeaufforderung zu erklären oder unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform zu verweigern.

4. Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch die Abnahmeverweigerung unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen, sofern TrustFokus den Auftraggeber mit der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.

5. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt, veröffentlicht oder gegenüber Dritten einsetzt, sofern keine wesentlichen Mängel entgegenstehen.

6. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Rahmen der Mängelbeseitigung bearbeitet.

7. Änderungswünsche nach Abnahme oder nach Freigabe sind keine Mängel und können gesondert vergütet werden.

§ 15 Mängel / Nachbesserung / Gewährleistung

1. Bei berechtigten Mängeln abnahmefähiger Werkleistungen leistet TrustFokus zunächst Nacherfüllung.

2. Der Auftraggeber hat TrustFokus eine angemessene Gelegenheit und Frist zur Nacherfüllung einzuräumen.

3. Berechtigte Mängel werden im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nach Maßgabe dieser AGB nachgebessert.

4. Ein Mangel liegt vor, wenn die Werkleistung bei Abnahme nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung eignet.

5. Änderungswünsche, Erweiterungen, Geschmacksfragen außerhalb der vereinbarten Beschaffenheit oder Anpassungen nach Freigabe oder Abnahme sind keine Mängel und können gesondert vergütet werden.

6. Mängel liegen insbesondere nicht vor bei Beeinträchtigungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, falsche oder unvollständige Kundendaten, fehlende Freigaben, Plattformänderungen, Algorithmusänderungen, Ablehnung, Sperrung oder Änderung durch Drittplattformen, nicht vereinbarte Nutzung oder nachträgliche Änderungswünsche zurückzuführen sind, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

7. Bei Dienstleistungen schuldet TrustFokus eine sorgfältige Tätigkeit, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen, werblichen oder plattformbezogenen Erfolg.

8. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten.

§ 16 Laufzeit / Kündigung

1. Laufzeit, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung oder der Auftragsbestätigung.

2. Einmalige Projekte enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung, bei abnahmefähigen Leistungen mit Abnahme.

3. Enthaltene Begleitphasen, insbesondere Optimierungsphasen, enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Begleitphase.

4. Laufende Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie im Einzelvertrag, in der Leistungsvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als wiederkehrende Leistung ausgewiesen sind.

5. Laufende Leistungen können monatlich, mit Mindestlaufzeit oder mit fester Laufzeit vereinbart werden. Maßgeblich ist der Einzelvertrag, die Leistungsvereinbarung oder die Auftragsbestätigung.

6. Ist bei laufenden Leistungen keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

7. Ist eine Mindestlaufzeit oder feste Laufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Kündigungen erfolgen in Textform. E-Mail genügt, sofern sie an die im Vertrag benannte Kontaktadresse gerichtet ist.

9. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Ein wichtiger Grund für TrustFokus liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber:

1. trotz Fälligkeit, Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlt,

2. erforderliche Mitwirkung dauerhaft oder erheblich verweigert,

3. Zugriffe entzieht, obwohl die Leistung ohne Zugriff nicht erbracht werden kann,

4. gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,

5. rechtswidrige Inhalte oder Weisungen trotz Hinweis nicht korrigiert.

11. Im Fall der Vertragsbeendigung ist TrustFokus berechtigt, Leistungen einzustellen und Zugriffe nach Maßgabe von § 8 zu entfernen, soweit keine abweichende Übergaberegelung getroffen wurde.

12. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, bis zur Vertragsbeendigung entstandene Vergütungen, freigegebene Fremdkosten und Zusatzaufwände zu zahlen.

13. Ein fortbestehender Managerzugriff nach Vertragsende richtet sich ausschließlich nach § 8, dem Einzelvertrag, der Leistungsvereinbarung, der Auftragsbestätigung oder Anlage A.

§ 17 Nutzungsrechte

1. Soweit TrustFokus dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse überlässt, erhält der Auftraggeber hieran nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke.

2. Das Nutzungsrecht umfasst die vertraglich vorausgesetzte Nutzung, insbesondere die Nutzung vereinbarter Arbeitsergebnisse:

1. auf der eigenen Website,

2. im Google-Unternehmensprofil,

3. auf eigenen Social-Media-Profilen,

4. in eigener Werbung,

5. in Präsentationen, Angeboten und Unternehmenskommunikation,

6. auf ausdrücklich vereinbarten Plattformen.

3. Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und beauftragte Dienstleister weitergeben, soweit dies zur Nutzung für eigene Geschäftszwecke erforderlich ist, insbesondere an Webdesigner, Druckereien, Werbedienstleister, Social-Media-Dienstleister oder technische Dienstleister.

5. Eine darüberhinausgehende Unterlizenzierung, Weiterveräußerung, Veröffentlichung als eigenes Produkt oder Nutzung für fremde Geschäftszwecke ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder von TrustFokus vorher genehmigt wurde.

6. Rohdaten, offene Dateien, Projektdateien, Vorlagen, Templates, Frameworks, Arbeitsdateien, nicht veröffentlichte Entwürfe und interne Methoden werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7. TrustFokus bleibt berechtigt, eigene Vorlagen, Methoden, Arbeitsweisen und Frameworks weiterzuverwenden.

8. Soweit Arbeitsergebnisse Materialien Dritter enthalten, insbesondere Stockmaterial, Schriftarten, Softwarekomponenten, Plattformelemente oder sonstige Drittinhalte, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Drittanbieter, soweit sie dem Auftraggeber mitgeteilt wurden oder für die vertragsgemäße Nutzung erkennbar sind.

9. Bis zur vollständigen Zahlung kann TrustFokus Nutzungsrechte zurückbehalten oder nur widerruflich gestatten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

§ 18 Rechte Dritter / Freistellung

1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte, Daten, Angaben, Logos, Bilder, Texte, Fotos, Videos, Bewertungen, Werbeaussagen und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.

2. Der Auftraggeber stellt TrustFokus von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche beruhen auf:

1. kundenseitigen Inhalten,

2. kundenseitigen Weisungen,

3. unrichtigen oder unvollständigen Kundendaten,

4. fehlenden Rechten oder Einwilligungen,

5. Verstößen gegen Plattformrichtlinien durch den Auftraggeber,

6. rechtswidrigen Werbeaussagen,

7. vom Auftraggeber freigegebenen Veröffentlichungen.

3. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Verfahrenskosten und Schäden, soweit TrustFokus die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

4. TrustFokus informiert den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche Dritter, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.

5. TrustFokus wird ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abgeben, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist. Der Auftraggeber unterstützt TrustFokus bei der Abwehr solcher Ansprüche in angemessenem Umfang.

§ 19 Referenzen

1. TrustFokus darf den Auftraggeber nur dann als Referenz nennen oder Arbeitsergebnisse veröffentlichen, wenn der Auftraggeber Option R in Anlage A ausdrücklich gewählt oder eine gesonderte Freigabe in Textform erteilt hat.

2. Die Referenznutzung kann insbesondere umfassen:

1. Name,

2. Logo,

3. Branche,

4. Projektbeschreibung,

5. Vorher-/Nachher-Screenshots,

6. gekürzte oder anonymisierte Insights,

7. Fotos oder Rundgänge,

8. Darstellung auf Website, Social Media, Angeboten und Präsentationen.

3. Umfang und Art der Referenznutzung ergeben sich aus Anlage A oder einer gesonderten Vereinbarung.

4. Referenzmaterialien mit personenbezogenen Daten, Kundendaten, nicht öffentlichen Kennzahlen, internen Informationen oder sonstigen vertraulichen Inhalten dürfen nur anonymisiert oder nach gesonderter Freigabe des Auftraggebers genutzt werden.

5. Der Auftraggeber kann Option R jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

6. Nach Widerruf entfernt TrustFokus Referenznennungen aus den von TrustFokus kontrollierten Online-Medien innerhalb angemessener Frist.

7. Bereits gedruckte oder produzierte Materialien dürfen nach Widerruf nur weiterverwendet werden, wenn dies in Anlage A ausdrücklich vereinbart wurde und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Eine Neuauflage oder erneute Produktion nach Widerruf ist ohne erneute Freigabe nicht zulässig.

§ 20 Haftung

1. TrustFokus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. TrustFokus haftet unbeschränkt bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TrustFokus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

5. TrustFokus haftet nicht für Leistungen, Verfügbarkeiten, Entscheidungen, Sperrungen, Richtlinienänderungen, Veröffentlichungen oder Ablehnungen von Drittanbietern und Plattformen, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

6. TrustFokus haftet nicht für Schäden, die auf falschen oder unvollständigen Kundendaten, fehlender Mitwirkung, fehlenden Freigaben, eigenmächtigen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, Plattformentscheidungen, Algorithmusänderungen, vom Auftraggeber freigegebenen Inhalten oder vom Auftraggeber verursachten Rechtsverstößen beruhen, soweit TrustFokus diese Umstände nicht zu vertreten hat.

7. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Arglist, übernommenen Garantien oder zwingender Produkthaftung, bleibt unberührt.

8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Beauftragten, freien Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von TrustFokus.

§ 21 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen aus der Zusammenarbeit geheim zu halten.

2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.

3. Keine Vertraulichkeitspflicht besteht für Informationen, die:

1. allgemein bekannt sind,

2. ohne Vertragsverstoß bekannt wurden,

3. aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen,

4. vom Informationsgeber ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben wurden.

4. Die Parteien stellen sicher, dass Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und eingesetzte Dienstleister, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, soweit sie nicht bereits gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

5. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie die jeweilige Information ein Geschäftsgeheimnis ist.

6. Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 22 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Schwerin, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

4. Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz von TrustFokus.

5. Durch den Vertrag wird kein gesellschaftsrechtliches, arbeitsrechtliches, handelsvertreterrechtliches oder sonstiges Eingliederungsverhältnis begründet. TrustFokus erbringt die Leistungen selbstständig.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

7. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder des jeweiligen Einzelvertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. E-Mail genügt, sofern sie an die im Vertrag benannte Kontaktadresse gerichtet ist.

8. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.

Ende der AGB

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